Corona-Auffrischungsimpfung für alle

Ab dem 10. Oktober können sich alle Menschen in der Schweiz eine Covid-19-Auffrischungsimpfung und damit einen sogenannten Booster gegen die Omikronvarianten BA.1 und BA.4/5 geben lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Impfkommission (Ekif) empfehlen jedoch, dass sich zuerst besonders Gefährdete impfen lassen, also Personen über 65 Jahre und solche, die ein Gesundheitsrisiko haben. Dazu gehören Schwangere oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. In zweiter Linie und nach individueller Risikoabwägung können sich auch alle Anderen ab 16 Jahren impfen lassen. Für die Impfungen sind die Kantone zuständig. Die Kosten übernimmt der Bund.

Quelle:swisstxt
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