Der Zuger Kantonsrat hat entschieden, im Gebiet Hatwil-Hubletzen im Norden der Gemeinde Cham künftig eine weitere Kiesgrube zu betreiben. Dagegen will sich die Gemeinde nun vor Bundesgericht wehren.
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag nach einer mehrstündigen Debatte eine Anpassung am kantonalen Richtplan vorgenommen. Damit kann im Gebiet Hatwil-Hubletzen in Cham künftig Kies abgebaut werden. Dazu muss unter anderem ein kleiner Wald weichen. Ausserdem braucht es eine neue Zufahrtstrasse mitten durch das Naherholungsgebiet (zentralplus berichtete).
Die kontroverse Debatte im Kantonsrat drehte sich vor allem darum, ob die Eigenversorgung des Kantons höher zu gewichten sei oder die Bedenken der Chamer Bevölkerung, auch hinsichtlich Umwelt und Landschaft.
Neues Kieskonzept gefordert
Sprecher von links-grün und der CVP kritisierten, dass ein aktuelles Kieskonzept fehle. Mehrere Kantonsräte aus Cham betonten zudem, dass die Pläne im Gebiet Hatwil-Hubletzen einen massiven Einschnitt in die Landschaft und das Naherholungsgebiet darstellten.
Die bürgerlichen Parteien bezeichneten die Forderungen nach einem aktualisierten Kieskonzept hingegen als Verzögerungstaktik. Ein solches könne der Kanton noch vorlegen, wenn er das konkrete Projekt erarbeite. Die Bauwirtschaft sei ein wichtiger Wirtschaftsmotor und Zug dürfe sich nicht von anderen Kantonen abhängig machen.
«Die zeitliche Verzögerung können wir uns nicht leisten.»
Florian Weber, Baudirektor
Das betonte auch Baudirektor Florian Weber. Der Regierungsrat warnte vor einem Kies- und Deponienotstand. «Die zeitliche Verzögerung können wir uns nicht leisten.»
Die Abstimmung fiel mit 39:34 Stimmen erwartungsgemäss knapp aus. Während SP und ALG die Festsetzung ablehnten, waren die Bürgerlichen mehrheitlich dafür – wobei sich in allen Fraktionen Abweichler fanden, wenig überraschend alle Kantonsräte aus Cham.
Grosse Schäden in der Natur befürchtet
Die Gemeinde Cham, die sich bekanntlich seit Jahren gegen die Pläne wehrt, hat fast unmittelbar nach dem Entscheid des Kantonsparlaments den Gang vor das Bundesgericht angekündigt. Die Gemeindeversammlung gab dem Gemeinderat den Auftrag, das neue Abbaugebiet mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern. Dieser Verpflichtung komme die Exekutive jetzt nach.
«Der Gemeinderat hat die verschiedenen Interessen nochmals abgewogen und ist zum Schluss gekommen, das Vorhaben mit einer Beschwerde vor Bundesgericht anzufechten», lässt sich Gemeindepräsident Georges Helfenstein in einer Mitteilung zitieren. Ein im vergangenen Jahr von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten eines unabhängigen Fachbüros habe gezeigt, dass die Gefahrenpotentiale real sind und bereits in vorgängigen Untersuchungen, veranlasst durch das Amt für Umwelt, skizziert worden seien, so die Begründung für den Schritt.
«So warnt der Bericht zum Beispiel vor einer erheblichen Gefährdung des Grund- beziehungsweise Trinkwassers und kommt zum Schluss, dass im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in den zunehmenden Trockenzeiten der Kiesabbau im Gebiet Hubletzen nicht empfohlen wird», hält die Gemeinde fest. Zudem sei das gemeindliche Naturschutzgebiet Hatwiler Ried laut dem Gutachten unmittelbar durch den Kiesabbau gefährdet. Rund 100 Tierarten könnten verschwinden, wird befürchtet.
Ein beliebtes Naherholungsziel
«Das Gebiet wird aufgrund seiner Ruhe, Weitläufigkeit und dank des Einklangs von Natur und Landwirtschaft von vielen Chamerinnen und Chamern aber auch Auswärtigen als wichtiges Naherholungsgebiet geschätzt», betont Rolf Ineichen, Vorsteher Planung und Hochbau. Nicht umsonst sei das Gebiet Hatwil-Hubletzen dreifach geschützt: Auf Bundesebene im Bundesinventar der Landschaften- und Naturdenkmäler, auf kantonaler Ebene als Landschaftsschongebiet und auf kommunaler Ebene in der Landschaftsschutzzone.
Die Gemeinde Cham fordert weiter, dass das Kieskonzept aus dem Jahr 2008 dahingehend überarbeitet wird, dass die Frage nach der Eigenversorgung des Kantons Zug mit Kies nochmals überprüft wird und mit dem neuesten Wissensstand alternative Konzepte in Erwägung gezogen werden.