CH: Verbot für Biber-Abschuss
Der Biber soll nicht abgeschossen werden dürfen, um den Bestand zu regulieren. Das hat der Nationalrat entschieden und folgt damit dem Ständerat. Somit haben sich die beiden Räte in diesem Punkt des Jagdgesetzes umentschieden. Zuvor hatten sie sich für den Abschuss des Bibers zur Bestandesregulierung ausgesprochen, neben anderen geschützten Tierarten wie Wölfen und Steinböcken. Uneinig sind sich die Räte jedoch bei der Frage, ob Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen müssen. Der Nationalrat stimmte dafür, der Ständerat dagegen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.
Quelle:swisstxt