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CH und F regeln Grenzgängerbesteuerung

Die Schweiz hat sich mit Frankreich darauf geeinigt, wie Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice besteuert werden sollen.

Dies teilte das Eidgenössische Finanzdepartement mit. Demnach sollen jene Personen, die über die schweizerisch-französische Grenze zur Arbeit pendeln, bis zu 40 Prozent des Pensums im Homeoffice arbeiten dürfen. Vergütungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice werden von dem Land besteuert, in dem sich der Firmensitz befindet. 40 Prozent dieser Steuern werden dann dem Land überwiesen, in dem der Angestellte wohnt.

Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die Parlamente der beiden Länder diesem noch zustimmen.

Quelle:swisstxt
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