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BVG-Mindestzinssatz wird erhöht

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge BVG ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Dies hat er am Mittwoch beschlossen.

Grund für die Erhöhung sei, dass der Zinssatz der Bundesobligationen 2022 deutlich angestiegen sei. Während der Wertzuwachs von Aktien und Anleihen im letzten Jahr negativ ausgefallen sei, hätten sich die Werte in diesem Jahr wieder verbessert.

Trotz der ungünstigen Finanzmarktentwicklung im Jahr 2022 sei angesichts der finanziellen Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen und der höheren Verzinsung eine leichte Anhebung der Mindestverzinsung gerechtfertigt.

Quelle:swisstxt
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