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BVG-Mindestzins bleibt bei 1 %
Pensionskassen in der Schweiz müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im nächsten Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge damit unverändert.
Pensionskassen in der Schweiz müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im nächsten Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge damit unverändert.
Quelle:swisstxt
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