Bundesrat zu Organspende
Organspenden sollen in der Schweiz rechtlich erleichtert werden. Dieser Meinung ist der Bundesrat. Er unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Der Bundesrat will die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Das heisst, einer verstorbenen Person dürfen Organe entnommen werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Dies soll aber nicht in der Verfassung, sondern im Gesetz festgehalten werden. Zudem will der Bundesrat die Regelung weniger eng fassen und Angehörige einbeziehen. Heute kommt eine Organspende nur in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat.
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