Bundesrat verstärkt Personenschutz
Der Bundesrat verstärkt den Personenschutz für Mitglieder des Bundesparlaments. Er hat die entsprechende Verordnung angepasst. Neu können National- und Ständeräte auch zu Hause in ihren Privaträumen geschützt werden, wenn es notwendig ist. Dies ist heute nur bei Bundesrätinnen und Bundesräten sowie exponierten Angestellten des Bundes vorgesehen. Zudem dürfen das Bundesamt für Polizei oder die Kantonspolizei auch Personen aufsuchen, die sich Bundesparlamentariern gegenüber auffällig verhalten. Laut Bundesrat hat die Digitalisierung die Art von Drohungen verändert. Auf den digitalen Kanälen und in den sozialen Medien sei die Hemmschwelle tiefer.
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