Bundesrat macht der Post Beine
Die Tageszeitung muss in der ganzen Schweiz bis spätestens um 12.30 Uhr im Briefkasten liegen. Das hat der Bundesrat in einer Revision des Postgesetzes beschlossen. Dies müsse die Post in mindestens 95% der Fälle einhalten, teilt der Bundesrat mit und erfüllt damit die Vorgaben des Parlament. Die Post muss in einem jährlichen Bericht belegen, dass sie sich daran hält. Zudem verpflichtet der Bundesrat die Post dazu, in alle Haushaltungen zu liefern, die ganzjährig bewohnt werden. Bisher galt dies etwa nicht für Häuser, die mehr als zwei Minuten Fahrzeit von einer Siedlung entfernt liegen. Die neuen Regeln gelten ab 2021.
Quelle:swisstxt