Bundesrat erlaubt Tests für E-Voting
In drei Kantonen erlaubt der Bundesrat wieder Tests mit dem E-Voting. Beim eidgenössischen Urnengang am 18. Juni dürfen die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau zum ersten Mal das neue E-Voting-System der Post einsetzen, wie der Bundesrat entschieden hat.
Davon betroffen ist lediglich ein Teil der Bevölkerung in den jeweiligen Kantonen. Insgesamt beantragten die Kantone die Zulassung für 65’000 Personen. Laut der Bundeskanzlei sind das rund 1,2 Prozent aller Stimmberechtigten in der Schweiz.
In allen drei Kantonen können Auslandsschweizerinnen und Auslandsschweizer elektronisch abstimmen.
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