Bundesnotbremse war verfassungsgemäss
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die sogenannte Bundesnotbremse wegen Corona im vergangenen April war mit dem Grundgesetz vereinbar. In Deutschland waren im April aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen und Schulschliessungen angeordnet worden. Dagegen wurden zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun, dass die beschlossenen Massnahmen verhältnismässig gewesen seien. Noch hängig sind Verfahren zu den angeordneten Schliessungen von Läden und Verboten von Kulturveranstaltungen.
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