Bundesgericht stützt Sunrise
Wer bei Sunrise ein Abo kündigen will, muss das per Telefon oder Chat tun. Eine Kündigung per Brief oder E-Mail akzeptiert das Telekommunikationsunternehmen nicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichts kann Sunrise an dieser Praxis festhalten.
Das Gericht ist auf die Beschwerde eines verärgerten Kunden nicht eingetreten. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.
Bei anderen Anbietern, etwa der Swisscom, können Abos auch schriftlich gekündigt werden. Sunrise-Sprecher Rolf Ziebold sagt dazu, dass eine Kündigung im direkten Kontakt einfacher und damit für beide Parteien von Vorteil sei.
Quelle:swisstxt
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