Bundesgericht stützt Hochschulen

Hochschulen müssen Studentenverbindungen nicht anerkennen, bei denen nur Männer Mitglieder sein dürfen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Dem Entscheid zugrunde liegt der Fall der Studentenverbindung Zofingia, die schweizweit verbreitet ist und nur Männer als Mitglieder zulässt. Die ETH und die Universität Lausanne haben sich deshalb geweigert, die Verbindung anzuerkennen. Zofingia wehrte sich und der Fall gelangte bis vor Bundesgericht. 

Dieses hat nun entschieden, dass das Gebot der Geschlechtergleichbehandlung wichtiger ist als die Vereinigungsfreiheit. Für die Verbindung bedeutet das unter anderem, dass sie die Räume der Hochschulen nicht nutzen darf.

Quelle:swisstxt
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