Bundesgericht hebt Luzerner Entscheid auf

Die Teilungültigerklärung der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» wird teilweise aufgehoben. Das Bundesgericht gibt damit einer Beschwerde der SVP des Kantons Luzern in einem Punkt Recht. Andernorts stützen die Lausanner Richter den Beschluss des Luzerner Kantonsrates.

Konkret hält das Bundesgericht fest, dass Ziffer 4b der Asylinitiative entgegen dem Befinden des Luzerner Regierungsrats nicht gegen Bundesrecht verstösst. Dieser Abschnitt bezweckt, dass nur anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene länger als ein Jahr auf die Gemeinden verteilt werden sollen. Asylsuchende mit einem anderen Status sollen nach dem Willen der Initiative vorzugsweise in provisorischen Asylzentren untergebracht werden. Dass der Kanton die Gesetzgebung in Sachen Beschleunigung der Verfahren nicht direkt beeinflussen kann, sei für die SVP nichts weiter als logisch, schreibt sie in ihrer Mitteilung.

Abgelehnt hat das Bundesgericht die SVP-Beschwerde im Punkt 3, wo es darum geht, dass der Kanton ermächtigt wird, unter Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinde provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzonen und geschlossene Lager für deliktische und renitente Asylbewerber zu errichten.

Die kantonale Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» wurde am 10. März 2012 lanciert und ein Jahr darauf mit über 5’200 Unterschriften eingereicht. Mit der Volksabstimmung sei Ende 2015 zu rechnen, glaubt die SVP. Die Luzerner Regierung will den Entscheid analysieren und dem Parlament anschliessend eine Ergänzungsbotschaft unterbreiten.

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