Bundesgericht gibt Raststätte recht

Die Betreibergesellschaft der Autobahnraststätte Gunzgen Nord an der Autobahn A1 und A2 muss für Ertragsausfälle entschädigt werden, die während des Autobahn-Ausbaus in den Jahren von 2011 bis 2014 entstanden sind. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Eidg. Schätzungskommission und das Bundesverwaltungsgericht hatten die Forderung abgelehnt. Jetzt kam das Bundesgericht zu einem anderen Schluss. Es stützte sich auf den Grundsatz, dass die Einwirkungen der Art, Stärke und Dauer nach übermässig sein müssen, damit eine Entschädigungspflicht besteht. 2012 ging der Umsatz der Raststätte um 15 Prozent zurück, 2013 und 2014 nochmals um je 10 Prozent.

Quelle:swisstxt
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