Bundesgericht: Urteil zu Witwen-Rente

Wenn ein Ehemann sein Vermögen während der Ehe verbraucht, kann das nach
seinem Tod dazu führen, dass die Witwe weniger Ergänzungsleistung erhält.

Das hat das Bundesgericht in einem
Leitentscheid bestätigt. Die Witwe bekommt also keine oder weniger Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, wenn der verstorbene Ehemann zu viel Vermögen verbraucht hat. Im konkreten Fall bekommt die Witwe trotzdem die volle Ergänzungsleistung, weil ihr Mann schon vor der Heirat sein Vermögen verbraucht hatte.

Darauf habe die Witwe keinen Einfluss gehabt, teilte das Bundesgericht am Dienstag in seinem Leitentscheid mit.

Quelle:swisstxt
Bundesgericht: Urteil zu Witwen-Rente
0 Kommentare
Aktuelle Artikel
Apple Store IconGoogle Play Store Icon