Bundesanwalt muss in Ausstand treten
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona/TI kritisiert das Vorgehen von Bundesanwalt Michael Lauber im Verfahren gegen vier Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Er muss in den Ausstand treten. Dass Lauber zwei Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino nicht protokolliert habe, verstosse gegen die Strafprozessordnung. Weiter kritisiert das Bundesstrafgericht, dass Lauber persönlich die Einstellung eines der Verfahren im Fifa-Komplex angeordnet habe. Damit habe er auf operativer Ebene persönlich Einfluss genommen. Dadurch sei der Bundesanwalt als befangen zu betrachten, heisst es im Urteil.
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