Bürgenstock: Keine grösseren Küchen

Das Bürgenstock-Resort im Kanton    Nidwalden darf in seinen Hotelresidenzen vorläufig keine grösseren Küchen einbauen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es erteilte damit einer Beschwerde des Bundesamts für Justiz eine aufschiebende Wirkung.

Das Bürgenstock-Resort hatte gehofft, dass es seine Hotelresidenzen besser verkaufen könne, wenn diese mit einer richtigen Küche ausgestattet sind statt nur mit einer Kochnische.

Der Bund befürchtet, dass ein solcher Ausbau gegen die sogenannte Lex Koller verstossen könnte. Laut der Lex Koller müssen die Residenzen einen Hotelcharakter haben, mit richtigen Küchen wäre es eine Feriensiedlung.

Quelle:swisstxt
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