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BS: Bettelverbot unverhältnismässig

Das Bettelverbot in öffentlichen Parks im Kanton Basel-Stadt ist unverhältnismässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde gegen ein Bettelverbot in Basel-Stadt teilweise gutgeheissen.

Es gebe kein überwiegendes öffentliches Interesse, das ein Bettelverbot in Parks rechtfertige.

Laut Gesetz kann im Kanton Basel-Stadt zum Beispiel gebüsst werden, wenn jemand auf eine aggressive Art und Weise bettelt und so die öffentliche Sicherheit oder Ruhe stört. Zudem ist Betteln auch an bestimmten Orten, wie etwa bei Bushaltestellen oder Eingängen von Hotels, verboten. 

Quelle:swisstxt
BS: Bettelverbot unverhältnismässig
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