BR will pflegende Angehörige entlasten
Der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern. Er hat das entsprechende Gesetz ans Parlament überwiesen. Das neue Gesetz schafft etwa Anspruch auf Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten, wenn jemand während höchstens drei Tagen einen Angehörigen betreuen muss. Damit erhielten alle Erwerbstätigen Rechtssicherheit, so der Bundesrat. Eltern behinderter Kinder soll die Hilfslosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag auch während eines Spitalaufenthalts ausbezahlt werden. Zudem soll es für Eltern, deren Kind durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig wird, die Möglichkeit eines 14-wöchigen Betreuungsurlaubs geben.
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