BR verringert Hürden für Ärzteschaft

Bislang müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, bis sie ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen dürfen. Der Bundesrat will dies nun ändern, wie er mitteilt.

Der Bundesrat unterstützt einen Vorstoss der Gesundheitskommission des Nationalrats, welche die Vorgabe lockern will, wenn ein Ärztemangel in bestimmten Bereichen nachgewiesen ist. Dabei gehe es vor allem um die medizinische Versorgung von Randregionen.

Die Lockerung sei aber nur in gewissen Bereichen, wie etwa in der Allgemeinmedizin oder in der Kindermedizin vorgesehen. Der Vorstoss geht jetzt in das Parlament.

Quelle:swisstxt
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