BR setzt Tabakproduktgesetz in Kraft
Der Bundesrat setzt in der Schweiz ab dem 1. Oktober das neue Tabakproduktgesetz in Kraft.
Mit diesem gibt es unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche. Ausserdem wird die Werbung für Tabakprodukte eingeschränkt. Im Kino oder auf öffentlichem Grund ist sie neu schweizweit verboten. Zudem wird das Rauchverbot erweitert. Dort, wo Rauchen verboten ist, gilt dies neu unter anderem auch für E-Zigaretten. Der Schutz vor Passivrauchen wird auf alle Produktkategorien ausgedehnt.
Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» angenommen.
Quelle:swisstxt