Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Betrugsverfahren gegen die früheren Fussballfunktionäre Sepp Blatter und Michel Platini Berufung angemeldet. Sie erwirkt damit, dass das Bundesstrafgericht sein mündliches Urteil vom 8. Juli schriftlich begründen muss. Das weitere Vorgehen werde nach der Prüfung der Schrift festgelegt, hiess es. Der frühere Fifa-Präsidenten Blatter und der ehemalige Uefa-Chef Platini waren im Fall einer umstrittenen Zahlung der Fifa an Platini in Höhe von zwei Millionen Franken freigesprochen worden. Sie argumentierten, es handle sich dabei um eine ausstehende Bezahlung für Beratertätigkeiten Platinis.