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BGer weist Masern-Beschwerde ab

Eine Primarschülerin ist nach einem Masernfall in der Schule für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie nicht gegen Masern geimpft war. Der Ausschluss sei zu Recht erfolgt, hält das Bundesgericht fest. Es weist eine Beschwerde der Eltern gegen den Ausschluss ab. Das Gericht beruft sich dabei auf das Epidemiengesetz.

Eine Primarschülerin ist nach einem Masernfall in der Schule für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie nicht gegen Masern geimpft war. Der Ausschluss sei zu Recht erfolgt, hält das Bundesgericht fest. Es weist eine Beschwerde der Eltern gegen den Ausschluss ab. Das Gericht beruft sich dabei auf das Epidemiengesetz.

Quelle:swisstxt
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