BGer: Unerlaubtes E-Mail-Lesen strafbar

Wer sich unerlaubt Zugang zu einem E-Mail-Konto einer anderen Person verschafft, macht sich strafbar. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung einer Frau, die nach der Trennung die Mails ihres Mannes gelesen hat. Obwohl sie das Passwort im früher gemeinsam genutzten Büro gefunden hatte, wurde sie wegen des Hacker-Artikels des Schweizer Strafgesetzbuches verurteilt. Dagegen wehrte sich die Frau. Das Bundesgericht sagt nun: Wie man sich das Passwort beschafft, ist nicht entscheidend. Unabhängig vom Vorgehen ist das unbefugte Öffnen des E-Mail-Kontos verboten. Es bestätigt die bedingte Geldstrafe und die Busse von 300 Franken der Vorinstanz.

Quelle:swisstxt
BGer: Unerlaubtes E-Mail-Lesen strafbar
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