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BGer: Mehr Lohnersatz für Produzentin
In der Corona-Krise haben viele Selbstständige Beiträge vom Staat für erlittene Ertragsausfälle erhalten. Für deren Berechnung bezog sich der Kanton Zürich auf die definitiven AHV-Beiträge, die auf älteren Lohnangaben beruhen. Dagegen wehrte sich eine Filmproduzentin, deren Lohn sich in der Zwischenzeit erhöht hatte. Sie forderte, der Kanton solle auch ihre höhere, provisorische AHV-Beitragzahlung akzeptieren, um die Corona-Hilfe zu berechnen. Das Bundesgericht hat der Frau nun recht gegeben. Es bestehe kein Grund, auf genauere Lohnangaben zu verzichten, wenn diese vorlägen.
Quelle:swisstxt
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