Frauenrentenalter 65 bleibt
Die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters wird nicht wiederholt. Das hat das Bundesgericht am Donnerstag entschieden.
Die Vorlage und damit auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei schon seit Anfang Jahr in Kraft. Dieses Geld zurückzubezahlen sei praktisch unmöglich, hiess es vom Bundesgericht. Die Abstimmung werde deshalb nicht wiederholt.
Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte vor gut zwei Jahren für die Rentenalterserhöhung. Allerdings reichten die SP-Frauen und die Grünen Beschwerde ein, da der Bund beim Abstimmungskampf falsche Angaben gemacht hatte. Die Prognose für die Finanzperspektiven der AHV war zu negativ.