BGer: Geldstrafen auch für junge Raser
Auch Neulenkerinnen und -lenker müssen nach einem Raserdelikt nicht zwingend ins Gefängnis und können stattdessen eine Geldstrafe erhalten. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Grundsätzlich werden Raserdelikte mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Seit 2023 gilt aber, dass eine Geldstrafe möglich ist, wenn der Lenker in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat. Das kann nun auch bei Personen zur Anwendung kommen, die den Führerausweis noch nicht seit zehn Jahren besitzen.
Der Gesetzgeber habe den Gerichten hierbei bewusst einen gewissen Ermessensspielraum einräumen wollen, sagt das Bundesgericht zur Begründung.
Quelle:swisstxt