BG: Strafbefehl gilt nur mit Signatur
Im Kanton-Basel Stadt müssen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Strafbefehle in Zukunft eigenhändig unterschreiben. Das hat das Bundesgericht entschieden. Gegen die Unterschriften-Stempel hatte ein Autofahrer geklagt, der wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor Bundesgericht, bei einem sogenannten Massengeschäft wie Strafbefehlen seien Stempel zulässig. Dies sieht das Bundesgericht jedoch anders. Die zuständige Person, die den Strafbefehl und damit den Entscheid gefällt habe, müsse ihre Unterschrift eigenhändig unter das Schriftstück setzen, ansonsten sei es ungültig.
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