Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Ausländerinnen und Ausländer aus sogenannten Drittstaaten, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Das will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats.
Bisher gilt, dass sie im Fall einer Scheidung ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten. Die zuständige Kommission des Nationalrats will das Ausländer- und Integrationsgesetz nun entsprechend anpassen. Auch Menschen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einem Konkubinat sollen besser geschützt
werden.
Voraussichtlich in der kommenden
Wintersession dürfte sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.
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