«Klatschen reicht nicht»

Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege – Zuger Regierung winkt ab

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sei Sache der Arbeitgeber, so die Zuger Regierung. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Im Rahmen der Corona-Pandemie werden Pflegefachkräfte immer mehr belastet. Zu sehr, findet die Zuger Alternative – die Grünen-Fraktion. Sie fordern die Zuger Regierung auf, sich für bessere Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte einzusetzen. Dies liege jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeber, antwortet die Regierung.

Der Dauereinsatz der Arbeiterinnen im Gesundheitswesen wurde ihnen schweizweit mit einem Applaus verdankt. «Klatschen reicht nicht», fand jedoch die Zuger Alternative – die Grünen-Fraktion. Sie forderte im letzten Oktober vom Regierungsrat «wirksame Verbesserungen für Pflegekräfte».

Mit dieser Forderung stehen die Zuger nicht alleine da: Auch Luzerner Mitte-Kantonsrat Stephan Schärli kritisiert die prekäre Situation im Gesundheitswesen. In einem kürzlich eingereichten Postulat fordert er neue Arbeitszeitmodelle und ebenfalls attraktivere Arbeitsbedingungen (zentralplus berichtete).

Zuger Regierung schiebt Verantwortung ab

Die Zuger Regierung will das Postulat aber für «nicht erheblich» erklären. Denn: Die von der Postulantin erwähnte Oberaufsichtpflicht beziehe sich nur auf die Kontrolle der «Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Gesundheitsberufe und -institutionen.»

Heisst: Für die von der Postulantin angesprochenen Forderungen wie Einhaltung der Erholungszeiten, bezahlte Umkleidezeiten oder Kompensationen für Pikettdienst sind aus Sicht der Regierung die jeweiligen Arbeitgeberinnen verantwortlich. Wird das Arbeitsgesetz nicht eingehalten, könnten Betroffene die Arbeitgeberin auf zivilrechtlichem Weg anklagen – oder mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat Kontakt aufnehmen.

Für Forderungen, welche nicht im Arbeitsgesetz geregelt seien – wie zum Beispiel Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Hobbies oder höhere Löhne – seien ebenfalls die Arbeitgeber verantwortlich: «Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es die Aufgabe der Leistungserbringer als Arbeitgeber ist, die Arbeit des Personals im Gesundheitswesen angemessen zu honorieren und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, um so qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden.»

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