Nicht von den Steuern abziehbar

Besitzer von Solaranlagen sind in Luzern benachteiligt

Im Kanton Luzern lohne sich eine Solaranlage meist nur für den Eigenverbrauch, so Mitte-Fraktionschef Adrian Nussbaum. (Bild: Pixabay)

Wer im Kanton Luzern eine Solaranlage aufs Hausdach installiert, kann diese Investition nicht von den Steuern abziehen. Damit ist der Kanton ein Sonderfall, denn bei allen anderen Kantonen ist das möglich.

Wie sieht die Stromversorgung der Zukunft aus? Das wird momentan auf allen Ebenen diskutiert. Unter anderem sollen Solaranlagen eine grosse Rolle spielen, wie verschiedenen Klima- und Energiestrategien zu entnehmen sind. Doch im Kanton Luzern sind künftige Solaranlagen-Besitzer steuertechnisch benachteiligt.

Kanton Luzern als steuerlicher Sonderfall

Denn in jedem anderen Kanton ist es möglich, die Installation einer Solaranlage von den Steuern abzuziehen. Gleichzeitig gilt die Installation als Wertvermehrung. Ergo, der Schatzungswert der eigenen Liegenschaft steigt, weshalb wieder mehr Steuern zu zahlen sind.

Hinzu kommt der tiefe Anreiz für übermässige Solarstromproduktion, wie ein Hausbesitzer gegenüber «CH Media» erzählt. Denn für diesen gäbe es nur eine geringe Entschädigung und werde «für einen Bruchteil des Marktpreises ans Elektrizitätswerk verschenkt». Wie die CKW gegenüber zentralplus erzählt, hat dies unter anderem mit dem volatilen Marktpreis von Solarstrom zu tun (zentralplus berichtete).

Änderungsvorschläge bisher ohne Erfolg

Dieser Umstand wurde in der Politik bereits mehrmals aufgegriffen, bisher jedoch ohne Erfolg. Wie Mitte-Fraktionschef Adrian Nussbaum gegenüber dem Online-Portal erzählt, sei eine Steuerbefreiung in den letzten zehn Jahren bereits drei Mal gescheitert. Doch er hofft, dass ein entsprechender Vorschlag bald wieder aufs politische Tapet kommt.

Die Chancen dazu stehen gut: Auf Kantonsebene hat Luzern im letzten Sommer auf 236 Seiten seine Energie- und Klimastrategie dargelegt (zentralplus berichtete). Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie habe im Rahmen der Vernehmlassung die Steuerbefreiung als Ergänzung platziert, so Nussbaum.

Auch auf nationaler Ebene wird der Strom zum Thema. Der Bund hat kürzlich das revidierte Energiegesetz in die Vernehmlassung gegeben. Energieministerin Simonetta Sommaruga schwebt gar eine «Solarpflicht» für Neubauten vor (zentralplus berichtete).

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Mimimi Eigentüm
    Mimimi Eigentüm, 10.02.2022, 12:42 Uhr

    Wieviel und vor allem WO kann ich etwas bei den Steuern abziehen? Ich bin doppelt benachteiligt, denn ich besitze nicht mal ein Hausdach……

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