Berufungsprozess gegen Messerstecherin
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verhandelt ab Mittwochmorgen den Fall der sogenannten Messerstecherin von Lugano. Im November 2020 hat die psychisch kranke Frau in Lugano im Warenhaus Manor mit einem Brotmesser auf zwei Passantinnen eingestochen.
Dabei rief die Täterin Allahu Akbar. Daraufhin wurde sie vom Bundesstrafgericht wegen versuchten Mordes und Widerhandlung gegen das Al-Kaida-Gesetz zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft ist mit dem Urteil wohl unzufrieden und hat deshalb Berufung eingelegt. Der Anwalt der Angeklagten hofft derweil auf eine Verbesserung der Haftbedingungen.
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