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Berufung im «Fall Hefenhofen»

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau akzeptiert das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht und legt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein.

Das Bezirksgericht Arbon hatte am 21. März einen Landwirt in wichtigen Punkten freigesprochen. Verurteilt wurde er wegen mehrfacher Tierquälerei sowie einigen Nebenanklagepunkten. Der Mann soll auf seinem Hof in der Thurgauer Gemeinde Hefenhofen über Jahre Tiere vernachlässigt und gequält haben.

Die Staatsanwaltschaft weist ausserdem die Vorwürfe zurück, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet und vorgebrachte Beweise seien zum Teil nicht verwertbar.

Quelle:swisstxt
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