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Beratung zu D-Heizungsgesetz gebremst

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag vorläufig gestoppt.

Das höchste Gericht in Deutschland gab am Mittwochabend einem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten statt. Dieser hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht genügend Zeit bleibe bis zur Abstimmung über das Gesetz. Der Gesetzentwurf solle den Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegen.

Geplant gewesen wäre, dass das Heizungsgesetz noch Ende Woche verabschiedet wird. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab nächstem Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Quelle:swisstxt
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