BE: Berufungsprozess im Rocker-Prozess
Zum Auftakt des Berufungsprozesses zum sogenannten Rocker-Prozess hat das Berner Obergericht entschieden, dass die fünf Beschuldigten am 13. Februar zur Urteilsverkündung erscheinen müssen.
Mehrere Verteidiger hatten verlangt, dass die in der Schweiz wohnhaften Männer dispensiert werden, damit allfällige Ausschreitungen zwischen Rockergruppen verhindert werden könnten. Das Obergericht lehnte den Antrag aber ab.
Der Berufungsprozess findet statt, weil mehrere Verurteilte die Schuldsprüche nicht akzeptieren. Diese folgten auf einen Vorfall im Jahr 2019, bei dem es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen den Hells Angels, den Berner Broncos und den Bandidos kam.
Quelle:swisstxt