Bauernhäuser zum Wohnen umnutzen
Bauernhäuser und auch Scheunen, die an die Bauernhäuser angebaut sind, sollen künftig zum Wohnen umgenutzt werden können. Dieser Meinung ist die zuständige Kommission des Nationalrats. Sie will das eidgenössische Raumplanungsgesetz entsprechend ergänzen. Der Entscheid fiel aber knapp, durch de Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.
Bauernhäuser und auch Scheunen, die an die Bauernhäuser angebaut sind, sollen künftig zum Wohnen umgenutzt werden können. Dieser Meinung ist die zuständige Kommission des Nationalrats. Sie will das eidgenössische Raumplanungsgesetz entsprechend ergänzen. Der Entscheid fiel aber knapp, durch de Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.
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