Basel: Nachweis der Lohngleichheit
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden müssen im Kanton Basel-Stadt ab dem 1. November einen Nachweis der Lohngleichheit erbringen, wenn sie öffentliche Aufträge vom Kanton erhalten wollen. Das teilt das Basel-städtische Präsidialdepartement mit.
Der Stadtkanton passt seine Praxis bei den Lohnkontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen an. Die Unternehmen müssen bei ihrer Offerte nachweisen, dass Frauen bei ihnen gleich viel verdienen wie Männer. Die Verwaltung will dazu auch jährliche Stichkontrollen durchführen.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen bereits seit 2021 einen solchen Lohngleichheitsnachweis einreichen.
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