Der Kanton Zug reduziert die Richtlinien für den Betrieb von Pflegheimen. So ist etwa keine minimale Zimmergrösse mehr vorgeschrieben. Damit soll die «Verantwortung der Pflegeinstitutionen gestärkt» werden.
Der Kanton Zug will die «Richtlinien für den Betrieb von stationären Pflegeinstitutionen» überarbeiten und wesentlich reduzieren. Diese seien in gewissen Teilen von Bundes- und anderen Vorgaben überholt worden, begründet Gesundheitsdirektor Martin Pfister. Der Abbau ist auf den Herbst 2016 vorgesehen.
Keine Vorschriften zum Personalschlüssel mehr
Im Zentrum stehe die «Stärkung der Verantwortung bei den Pflegeinstitutionen», heisst es in einer Mitteilung seines Departements: «Wir verzichten auf Vorschriften zum Personalschlüssel oder zur Mindestzimmergrösse», sagt Beatrice Gross, stellvertretende Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion.
Künftig wird im Rahmen der Betriebsbewilligung geprüft, ob im Betrieb die nötige Infrastruktur und das erforderliche Fachpersonal vorhanden sind. Damit werde die betriebliche Freiheit der Pflegeheime, um ihre Aufgaben zu erfüllen, grösser.
«Die Pflegeinstitutionen sollen Qualifikation und Bestand ihres Personals an den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und nicht an einem kantonalen Schlüssel ausrichten», so Beatrice Gross.
«Kein genereller Freipass»
Einen generellen Freipass würden die Institutionen aber nicht erhalten, so der Kanton Zug. «Die Gesundheitsdirektion wird weiterhin die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Bedingungen überprüfen», betont Kantonsarzt Rudolf Hauri.
Die Änderung wurde den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeheime und Gemeinden am vergangenen Mittwoch im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die ersten Reaktionen seien positiv gewesen, lässt die Gesundheitsdirektion verlauten.
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