Verwaltungsgericht hat entschieden

Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw bleiben geschlossen

Die Zentralbahn hat in Kriens zwei Bahnübergänge geschlossen. (Bild: giw)

Die Zentralbahn muss die Bahnübergänge Krienserstrasse und Wegmatte nicht mehr öffnen. Diverse Verbände und Quartiervereine hatten gegen die Schliessung geklagt. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wägt man in Kriens einen Weiterzug des Urteils ab.

Es bleibt dabei: Die beiden Bahnübergänge auf Krienser und Horwer Boden, die im Frühjahr 2019 geschlossen wurden, werden nicht mehr geöffnet. Die Zentralbahn hatte die Schliessung in Zusammenhang mit der Verdichtung des Taktfahrplanes zwischen Horw und Luzern primär aus Sicherheitsgründen beantragt.

Anwohner und Verkehrsverbände monierten, dass die Schliessungen insbesondere für die Fussgänger und Velofahrer nicht zumutbar sei. Letztere müssen nun eine Unterführung nutzen.

In der Folge wurde beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde durch den VCS Luzern, Pro Velo Luzern, der Kreuzstrassen-Genossenschaft, der Veilchenstrassengenossenschaft, dem Quartierverein Kuonimatt, der SP Kriens sowie von diversen Anwohnern getragen (zentralplus berichtete).

VCS prüft Weiterzug des Urteils

«Das Gericht verneint nicht, dass es für die Bevölkerung zu Umwegen kommt, doch stellt es summarisch fest, dass diese nicht stark ins Gewicht fallen», schreibt der VCS Luzern in einer Mitteilung. Die Verminderung von Unfallrisiken stehe über allen anderen Interessen.

«Das Nachsehen haben alle Kuonimättler*innen und alle Personen, die zu Fuss oder mit dem Velo aus Luzern in Richtung Hochschule Horw, Pilatus-Markt oder Hergiswil unterwegs sind», heisst es in der Mitteilung des VCS weiter. «Die Verbindungen zwischen den Quartieren bleibt in einem Gebiet, das sich stark entwickelt, geschwächt.» Über einen Weiterzug des Urteils wird der Vorstand demnächst entscheiden.

Kriens: Wichtige Querungsmöglichkeit

«Wir nehmen diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis,» schreibt Maurus Frey, Bauvorsteher der Stadt Kriens, in einer Mitteilung. «Wir haben uns für deren Erhalt eingesetzt, weil wir der Meinung sind, dass diese Querungsmöglichkeit für Fussgänger und Radfahrende wichtig gewesen wäre für das soziale Leben und die Quartiere auf beiden Seiten des Bahntrassees.»

Der Stadtrat werde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nun analysieren und dann über einen allfälligen Weiterzug entscheiden. Tatsache sei, dass die Brändi-Unterführung – mit der Schliessung der beiden Bahnübergänge nun die einzige Verbindung für den Langsamverkehr zwischen Kriens und Horw – heute stark belastet ist, argumentiert Frey.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Jörg Müller
    Jörg Müller, 24.10.2020, 14:33 Uhr

    Eine Frechheit der Verkehr wird so durch Quartiere gefördert Lärm eine Belästigung die auch ich nicht hinnehmen würde, heute wird einfach gemacht und nicht mehr Gedacht…

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    • Profilfoto von Durch Zug
      Durch Zug, 25.10.2020, 12:48 Uhr

      Der Schritt zur Schliessung ist nichts als logisch. Zwischen Luzern und Horw wird demnächst ein 7,5 Minuten-Takt pro Fahrtrichtung eingeführt. Jetzt kann jeder selbst abschätzen, wie oft die Schranken noch geöffnet wären. Sind die Schranken dauernd unten, so fördert das die illegalen Übertritte. Da die Sicherheit im Interesse der Zentralbahn ist, ist diese Entscheidung alternativlos. Die Wut sollte also nicht gegen die Zentralbahn gerichtet sein. Jede Gemeinde kann jederzeit eine Unterführung am passenden Ort bauen lassen. Sie müssen diese halt einfach selber bezahlen. So einfach ist es!

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