Bärenjagd mit Russen war Vorteilsnahme
Ein ehemaliger Russland-Spezialist der Bundeskriminalpolizei hat sich der Vorteilsnahme schuldig gemacht. Zu diesem Urteil kommt das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Wegen der Teilnahme an einer Bärenjagd, zu der ihn die russischen Behörden eingeladen hatten, wurde der 59-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken sowie zu einer Ersatzforderung von 5000 Franken verurteilt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Verurteilte ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten auf die Jagd gegangen sei. Es beurteilte das Verschulden jedoch als leicht. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
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