Recht auf Privateigentum

Baar: «Wildenburg-Trail» bleibt für Biker und Wanderer geschlossen

Nun ist es klar: Der Biketrail bleibt für Zuger Wanderer und Biker geschlossen. (Bild: wia)

Der sogenannte «Wildenburg-Trail» in Baar, den die meisten Zuger Biker-Fans wohl kennen, bleibt weiterhin geschlossen. Dies auch nach den beendeten Bauarbeiten es Werkhofs in der Winzrüti.

Der beliebte Bikeweg in Allenwinden in Baar ist seit letztem Sommer geschlossen. Dies, weil auf dem ehemaligen Gelände des Werkhofs in der Winzrüti eine Überbauung mit 41 Wohnungen entstanden ist (zentralplus berichtete).

Nun teilt die Gemeinde Baar mit, dass die beliebte Strecke für Mountainbiker und Wanderer von der Winzrüti in Allenwinden über Privatgrund hinunter zur Lorzentobelbrücke, auch in Zukunft geschlossen bleibt. Die Grundeigentümer hätten anlässlich dieser Aussprache deutlich gemacht, dass sie auf dem bestehenden Pfad kein Durchfahrtsrecht gewähren und den Velo- und Fussverkehr nicht mehr dulden wollen. Insbesondere auch, weil ihnen Biker quer durchs Land fahren, wie es in der Mitteilung heisst.

Zuger Grundeigentümer waren offen für Gespräche

Sie hätten aber Bereitschaft gezeigt, über Alternativrouten im Wald - statt am Waldrand - zu diskutieren, so die Gemeinde. Abklärungen beim zuständigen kantonalen Amt für Wald und Wild ergaben jedoch, dass eine solche alternative Wegführung nicht bewilligungsfähig ist.

«Für Bauprojekte im Wald ist eine Ausnahmebewilligung des Kantons nötig», wird Gemeinderat Zari Dzaferi in der Mitteilung zitiert. «Eine solche wird nur erteilt, wenn triftige Gründe vorliegen.» Es sei dem Baarer Gemeinderat ein Anliegen, das Rückzugsgebiet für das dort ansässige Wild zu erhalten.

Gesuch beim Kanton ist zum Scheitern verurteilt

Da in unmittelbarer Umgebung ein offizieller Wanderweg besteht und auch für Biker – wenn auch weniger attraktive – Alternativen zur Verfügung stehen, sei ein Gesuch zum Scheitern verurteilt. Dzaferi bedaure es, dass ein bei Bikern und Wanderern beliebter Pfad in Zukunft nicht mehr zugänglich sein wird. Doch die Gemeinde respektiere das Recht auf Privateigentum und unterstehe der entsprechenden Gesetzgebung.

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