Sitzungsprotokolle des Gemeinderats öffentlich

Autsch! Das Bundesgericht gibt dem Zuger Piraten Recht

Der Steinhauser Pirat Stefan Thöni ist ein streitbarer Zeitgenosse in seiner Gemeinde.

(Bild: PD)

Der Entscheid wird einige Zuger Behörden schmerzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pirat Stefan Thöni gutgeheissen. Der Gemeinderat Steinhausen, der Regierungsrat und ein Zuger Gericht hatten sein Ansinnen zuvor abgelehnt. Dieser fordert jetzt sogar noch mehr.

Im Kanton Zug gilt seit Mai 2014 das Öffentlichkeitsprinzip. Doch wie weit kann man es strapazieren? Stefan Thöni und seine Partei haben nun einen Grundsatzentscheid erwirkt.

Der Pirat wollte die letzte geheime Bastion knacken: die Sitzungsprotokolle der Gemeinderäte oder anderer Exekutiven, wo man nachlesen kann, was alles diskutiert wird – und wie die politischen Entscheide zustande kommen.

Der Gemeinderat Steinhausen hatte Thönis Gesuch um Einsicht in die Gemeinderatsprotokolle seiner Wohngemeinde seit 2014 abgelehnt, später sagte auch der Zuger Regierungsrat Nein. Auch das Zuger Verwaltungsgericht winkte in seinem Urteil vom März ab.

Gemeindepräsidentin gar nicht erfreut

Der Gemeinderat tagt zurzeit nicht. «Wir können Ihnen in dieser Sache zurzeit keine Auskunft geben», schreibt Gemeindeschreiber Thomas Guntli zentralplus deshalb, «wir werden das Urteil zuerst eingehend prüfen.» zentralplus erhält später doch eine erste, persönliche Stellungnahme der CVP-Gemeindepräsidentin. Barbara Hofstetter sagt aus den Ferien, sie sei gar nicht erfreut über das Urteil. «Es beschert uns in der Gemeinde einen riesigen Aufwand.» Man habe nun Protokolle mit 500 Beschlüssen durchzuschauen. «Bei tangierten privaten Interessen müssen wir die Zustimmung der Personen einholen – oder die Passagen abdecken», erklärt Hofstetter. Ein weiteres Problem seien laufende Geschäfte oder beispielsweise Diskussionen über Einbürgerungen.

Das Bundesgericht sieht die Sache nun anders. Es fand, das Gesuch von Thöni sei genau genug formuliert, da der Gemeinderat die 38 betroffenen Protokolle bereits gefunden hatte (Die Gemeinde hatte Thöni beschieden, sein Begehren sei «nicht hinreichend genau bezeichnet». Er solle angeben, welches Dokument oder Geschäft er genau einsehen wolle. Das tat er nicht, worauf die Gemeinde sein Gesuch ablehnte).

Das Gericht stellt nun klar, dass prinzipiell auch Dokumente, die verschiedene Geschäfte umfassen, gesamthaft unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen.

Vorläufig kein Zugang

Trotz des Urteilspruchs erhalten die Piraten noch keinen Zugang zu den Protokollen (mit den über 500 Beschlüssen). Der Gemeinderat müsste diese vor der Herausgabe noch durchsehen und im Einzelfall prüfen, ob gewisse Entscheide oder Abschnitte wegen öffentlicher oder privater Interessen abgedeckt werden, heisst es im Urteil (siehe auch Box).

«Dieses Bundesgerichtsurteil ist ein grosser Sieg für das Öffentlichkeitsprinzip», freut sich Thöni. Er ist Präsident der Piraten Steinhausen und Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz.

Gemeinde soll Protokolle veröffentlichen

Thöni ist aber noch nicht zufrieden und fordert mehr. Er verlangt, dass die Gemeinde die Transparenz selber herstellen soll – der Bürger also nicht als Bittsteller auftreten und Einsicht verlangen muss.

Er habe heute eine Motion an die Gemeindeversammlung eingereicht. Sie verlangt, dass Gemeinderatsprotokolle zukünftig für jeden Einwohner einsehbar auf der Webseite der Gemeinde publiziert werden. «Das Gemeindegesetz sieht vor, dass die Gemeinden dies können, aber nicht müssen», erklärt Thöni.

Ziel war Transparenz

Stefan Thöni sagt, Ziel seiner Beschwerde sei gewesen, möglichst viel Transparenz zu erreichen. «Die Behörden machen immer noch ein Geheimnis um die Sitzungsprotokolle.» Es sei ihm nicht um ein spezifisches Geschäft gegangen. «Ich wollte schauen, was die so machen. Man hat ja keine Ahnung», sagt er.

Ein umstrittenes Geschäft sei zum Beispiel die Streichung der Busverbindung zwischen Zug und Steinhausen aufgrund des kantonalen Sparprogramms gewesen. Eine Motion forderte, dass Steinhausen das Angebot zahle, was aber mit Hinblick auf die Gemeindefinanzen abgelehnt wurde. Die Gemeinde schloss nun positiv ab. «Da hätte mich die Diskussion und die Entscheidfindung im Gemeinderat schon interessiert», sagt Thöni.

«Wir erhalten die voraus bezahlten Kosten zurück.»
Stefan Thöni, Präsident der Piraten Steinhausen

Piraten erhalten Geld zurück

Zu den Kosten der Beschwerde, erklärt er: Weil die Piraten gewonnen hätten, koste sie der Vorstoss jetzt nichts. «Wir erhalten die voraus bezahlten Kosten zurück», sagt Thöni. Der Regierungsrat Zug und das Verwaltungsgericht verlangten je 1’200 Franken für ihre Entscheide. Beim Bundesgericht mussten die Piraten einen Vorschuss von 2’000 Franken leisten.

Thöni hofft jetzt, dass der Entscheid eine Signalwirkung entfaltet. Man könnte mit Verweis aufs Öffentlichkeitsprinzip nun auch Einsicht in die Sitzungsprotokolle des Regierungsrats verlangen. «Sie wären wohl ein Stück interessanter als die Sitzungen von Gemeindebehörden.»

Und vielleicht löst sein Vorstoss ja auch im Nachbarkanton Luzern Diskussionen aus, den Thöni als «Nachzüglerkanton» bezeichnet. Luzern hat das Öffentlichkeitsprinzip immer noch nicht eingeführt. Aber vielleicht hütet sich Luzern ja jetzt noch mehr, es Zug gleichzutun.

Bundesgericht: Urteil vom 17. Juli 2017 der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung. Nummer 1 C_155/2017

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