Autonummern können in Zug jetzt frei vererbt werden
Ein Fall für das Testament: Neu können Zugerinnen ihre Kontrollschilder vermachen, an wen auch immer sie wollen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung angepasst.
Neu können in Zug beispielsweise auch Geschwister, Nichten, Neffen oder Konkubinatspartnerinnen und -partner begünstigt werden oder sich die Kontrollschildnummer aus der Erbschaft abtreten lassen.
Die Regel gilt auch für die Erbberechtigten, die innert Jahresfrist frei bestimmen können, wem sie die Fahrzeug-Kontrollschilder im Todesfall übertragen.
Die bisherige Regelung sah keine Abtretung im Todesfall vor, sondern einzig einen Anspruch von wenigen Erben in direkter Linie. Wenn diese fehlten oder die Einlösungsvoraussetzungen nicht erfüllten, gingen die Kontrollschildnummern zurück ans Strassenverkehrsamt, auch wenn sich die Nummern seit Jahrzehnten im Familienbesitz befanden.