Aufenthaltsbewilligung bleibt valid

Die Freiburger Behörden müssen einem seit zehn Jahren in der Schweiz lebenden Mädchen aus Syrien eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.

Dies hat das Bundesgericht BGer mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privatlebens entschieden und die
Beschwerde der heute 15-Jährigen gutgeheissen. Sie ist mit ihrer Familie seit 2014 in der Schweiz. Das Asylgesuch der Familie wurde abgewiesen, es wurde ihr jedoch die vorläufige Aufnahme gewährt.

Das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg wies 2021 das
Ersuchen der Schülerin um Erteilung
einer Aufenthaltsbewilligung ab, was vom kantonalen Verwaltungsgericht
bestätigt wurde.

Quelle:swisstxt
Aufenthaltsbewilligung bleibt valid
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