Kriminalgericht verurteilt Serien-Bankräuber

Auf der Rigi verhaftet, nun zu sieben Jahre Haft verknurrt

Der Schweizer, der im Juli 2016 die Kantonalbank in Weggis überfiel und auf die Rigi flüchtete, muss lange hinter Gitter. (Bild: Ottiger Thomas)

Er überfiel drei Banken, erschlich Geld und besass kinderpornografisches Material – und das ist noch nicht alles. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht den Mann, der im Sommer 2016 auf der Rigi festgenommen wurde, zu sieben Jahre Haft verurteilt. Zudem kommt ihn sein Handeln teuer zu stehen.

Der Mann, der vor zwei Jahren eine Bank in Weggis überfiel und auf die Rigi flüchtete, muss hinter Gitter. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der heute 56-Jährige sorgte im Sommer 2016 über Luzern hinaus für Schlagzeilen, als er nach einem Banküberfall davon kam und kurze Zeit später auf der Rigi festgenommen werden konnte (zentralplus berichtete). Es sollte sich herausstellen, dass dies nicht seine erste Tat war.

Mitte Mai musste er sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten (zentralplus berichtete). Dieses hat den Innerschweizer nun in insgesamt elf Punkten schuldig gesprochen, wie aus dem Urteilsdispositiv hervor geht, unter anderem des Raubes, der mehrfachen räuberischen Erpressung und der mehrfachen Nötigung.

Vergehen wird teuer

Denn der Mann hatte weit mehr auf dem Kerbholz als nur den Banküberfall in Weggis. Wie die Ermittlungen ergaben und der Mann später zugab, überfiel er 2015 mit einer roten Fasnachtsmaske getarnt eine Bank in Rothenburg und im gleichen Jahr eine in Hochdorf. Vor Gericht gab er als Motiv Geldsorgen an. Er habe das für seine Familie getan, damit sie weiterleben konnte wie bisher. Vor den Überfällen trank er sich mit Wodka-Orange Mut an.

Zu den Banküberfällen kommen indes weitere Delikte, wie Pornografie, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Steuerbetrug. So fanden die Ermittler bei ihm beispielsweise kinderpornografische Bilder. Zudem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, von einer Versicherung zu Unrecht Geld erschlichen zu haben.

Sein kriminelles Handeln kommt ihn deshalb teuer zu stehen: Der Beschuldigte muss der Luzerner Kantonalbank laut Urteil rund 44’000 Franken, der Zürich Versicherung knapp 100’000 Franken und der Generali Versicherung gut 183’000 Franken bezahlen. Dazu kommen Verfahrenskosten von gut 32’000 Franken – alles in allem also rund 360’000 Franken.

Gericht folgt Staatsanwalt

Mit der siebenjährigen Freiheitsstrafe folgen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte maximal vier Jahre gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 56-Jährige ist geständig und befindet sich seit über einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug.

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