Die Zuger Polizei gibt Tipps

Auf das Gummiboot gehört die Adresse

Die Flussfahrt mit dem Gummiboot macht Spass - soll aber auch sicher sein. (Bild: Symbolbild (SofieLayla Thal, Pixabay))

Sich mit dem Schlauchboot oder auf einem Flamingo auf der Reuss treiben zu lassen, ist nicht nur in Luzern, sondern auch in Zug im Trend. Damit der Ausflug aber nicht ins Wasser fällt, weist die Zuger Polizei auf die Sicherheitsvorkehrungen hin.

Das schöne Wetter lockt am Sommerabend und Wochenende zahlreiche Personen aufs Wasser: «Sich mit dem Schlauchboot oder auf einem Flamingo die Reuss hintertreiben zu lassen ist aktuell sehr beliebt», schreibt die Zuger Polizei in einer Mitteilung vom Freitag. So schön eine solche Fluufahrt auch sei, so berge sie aber auch Gefahren.

Für ein unfallfreies Wasservergnügen gilt deshalb, folgende Sicherheitsregeln zu befolgen:

Stand Up Paddle, Surfbrett, Kajak und Co.

Die Geräte müssen zwingend gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein. Beim Befahren von Fliessgewässern wie der Reuss ist zwingend eine Schwimmhilfe pro Person mitzuführen (50 Newton Mindestauftrieb).

Idealerweise wird die Schwimmhilfe vor der Fahrt angezogen. Im Ernstfall bleibt dazu keine Zeit. Für Kinder tragen Erwachsene die Verantwortung.

Schlauchboote mit mehr als einer Luftkammer

Folgendes gilt auch für Ruder- und Paddelboote: Der Name sowie die Adresse des Eigentümers ist zwingend gut sichtbar anzubringen. Weiter ist beim Befahren von Fliessgewässern zwingend eine Rettungsweste pro Person mitzuführen (mit 75 Newton Mindestauftrieb).

Auch hier gilt: Im besten Fall wird die Schwimmhilfe vor der Fahrt angezogen.

Aufblasbare Tiere, Inseln, Luftmatratzen und Co.

Auch für Strandboote mit nur einer Luftkammer gilt: Diese Artikel müssen ebenfalls mit dem Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters versehen sein.

Weiter sollten Gummiboote und Schwimmhilfen jeglicher Art nicht zusammengebunden werden. «Sie sind so nicht mehr manövrierbar», warnt die Zuger Polizei. Auch dürfe die auf dem Boot angegebene Nutzlast nicht überschritten werden. Besondere Vorsicht gilt bei Brückenpfeilern, Wehranlagen, etc.

Es besteht Aufklärungsbedarf

Offenbar wissen viele Böötler noch nichts von den neuen Regeln. Auch die Luzerner Polizei hat zu dem Thema deshalb kürzlich ein Video veröffentlich (zentralplus berichtete).

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Peter
    Peter, 07.08.2020, 16:19 Uhr

    Also ein 100% Abschreiber beim Kauf

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