Nestlé-Aktien fieberhaft gesucht

Auch schon mal rasch 340’000 Franken verloren?

Derjenige, der die Aktienurkunde verloren hat, muss für anfallende Gerichtsgebühren aufkommen. Diese betragen im Kanton Zug in der Regel 1'000 bis 1'500 Franken. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Skurriler Aufruf im Zuger Amtsblatt: Ein Aktionär hat sein altes Zertifikat über heute 3'100-Nestlé-Aktien mit einem Wert von über 340'000 Franken verloren. Damit der Anleger jemals wieder an sein Geld kommt, muss jetzt das Zuger Kantonsgericht bei der Suche mithelfen.

Wer dieser Tage das Zuger Amtsblatt aufmerksam durchliest, dem fällt womöglich ein spezieller Eintrag auf. Ein Aktienzertifikat über 3'100 Namensaktien der Néstle AG mit Sitz in Vevey (VD) und Cham ist abhandengekommen. Heute haben diese Aktien einen Wert in der Höhe von rund 340'000 Franken. Im Amtsblatt steht: «Die unbekannten Inhaber oder Gläubiger werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist der Kontaktstelle vorzulegen.» Falls sich niemand melde, dann werden die entsprechenden Aktien «kraftlos erklärt».

Was hat es damit auf sich? Wie das Zuger Kantonsgericht auf Anfrage mitteilt, ist die Ursache für solche Aufrufe meist, dass Anleger ihre Urkunden verloren haben. Droht dem Aktionär im konkreten Fall ein Verlust von 340'000 Franken?

Aktionär verliert sein Geld nicht – muss aber 1'000 bis 1'500 Franken Gerichtsgebühren zahlen

Glück für den Anleger: Er wird auch weiterhin Rechte geltend machen können. Davor muss das betroffene Aktienzertifikat aber gerichtlich für kraftlos erklärt werden. Vor dieser Kraftloserklärung muss das Papier zum Schutze des Schuldners der Forderung und eines möglichen Besitzers des Wertpapiers öffentlich ausgeschrieben werden. Damit kann man etwa verhindern, dass jemand behauptet, seine Aktienurkunden verloren zu haben, obschon die Aktien in Wahrheit im Besitze einer anderen Person sind.

Meist meldet sich nach dem Aufruf niemand. Will heissen: Gehen Aktien verloren, sind es überwiegend deren Besitzer, die die entsprechende Urkunde verloren haben. Etwas, was in Zukunft seltener werden dürfte. Heute werden die Aktien nämlich nicht mehr in physischer Form herausgegeben, sondern auf einem elektronischen System hinterlegt.

Der aktuelle Fall der verlorenen Nestlé-Aktien ist keine Seltenheit. Auf Anfrage heisst es vonseiten des Kantonsgerichts, dass es im Jahr 2022 17 Kraftloserklärungen gab. Derjenige, der die Aktien verloren hat, muss aber für Gerichtsgebühren aufkommen. In der Regel betragen diese im Kanton Zug zwischen 1'000 und 1'500 Franken.

Verwendete Quellen
  • Telefonat und schriftlicher Austausch mit dem Zuger Kantonsgericht
  • Aufruf im Zuger Amtsblatt
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