SG: Klage gegen Asylzentrum abgewiesen
Die Nachbarn eines Asylzentrums im Kanton St. Gallen erhalten keine Entschädigung. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht bestätigt. Die Eigentümer der Nachbarhäuser hatten sich nach der Eröffnung eines Asylzentrums über Lärm und Abfall beklagt. Zudem sei ihr Grundstück betreten worden. Sie verlangten vom Kanton St. Gallen eine Entschädigung für die Immissionen. Die Bundesrichter urteilten, das Grundstück liege in einer Landwirtschaftszone. In einer solchen Zone seien ohnehin gewisse Beeinträchtigungen hinzunehmen. Es sei zudem zu keinen bedrohlichen Situationen oder Übergriffen gekommen.
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