Asylsuchende nicht nach GRE schicken

Die Schweiz darf asylsuchende Familien mit Kindern oder unbegleitete Minderjährige in den meisten Fällen nicht mehr nach Griechenland zurückschicken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Hintergrund ist ein Gesetz in Griechenland, das 2020 in Kraft trat. Demnach erhalten Menschen mit einem positiven Asylentscheid nach 30 Tagen keine Unterstützung mehr. Es sei schwierig für diese Asylsuchenden, eine Unterkunft zu finden oder an Medikamente und ärztliche Behandlung zu kommen, so die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts.

Quelle:swisstxt
Asylsuchende nicht nach GRE schicken
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon