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Asylsuchende nicht nach GRE schicken
Die Schweiz darf asylsuchende Familien mit Kindern oder unbegleitete Minderjährige in den meisten Fällen nicht mehr nach Griechenland zurückschicken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Hintergrund ist ein Gesetz in Griechenland, das 2020 in Kraft trat. Demnach erhalten Menschen mit einem positiven Asylentscheid nach 30 Tagen keine Unterstützung mehr. Es sei schwierig für diese Asylsuchenden, eine Unterkunft zu finden oder an Medikamente und ärztliche Behandlung zu kommen, so die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts.
Quelle:swisstxt
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